Energieeffizient Sanieren im Rahmen des CO2-Sanierungsprogramm

Im Rahmen der KfW-Förderbank erhalten Sie langfristige, zinsgünstige Annuitätendarlehen mit niedrigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Derzeit liegt der Zinssatz bei 1% (effektiv) bei 10 Jahren Zinsbindungsfrist, 10 bis 30 Jahren Laufzeit und 1 tilgungsfreies Anlaufjahr. Die Förderhöchstsumme beträgt 75.000,– € pro Wohneinheit.
I. Kreditvariante: Grundsätzlich gibt es zwei Wege, ein Darlehen zu erhalten; Kredit A: Energetische Sanierung auf EnEV Neubau-Niveau oder besser. Für umfangreiche energetische Sanierungen von Gebäuden bis Baujahr 31.12.1994. Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV wird das zinsgünstige Darlehen zusätzlich mit einen Tilgungszuschuss bei Erreichen des KFW-Effizienzhaus 115 von 2,5% (1.875,– €); 100 von 5% (3.750,– €); 85 von 7,5% (5.625,– €); 70 von 10% (7.500,– €); 55 von 12,5% (9.375,– €) pro Wohneinheit versehen.
Kredit B: Durchführung einer Einzelmaßnahme oder Kombination für energetische Sanierungen von Gebäuden mit Baujahr bis 31.12.1994 z.B. Austausch der Heizung oder Austausch der Fenster oder Erneuerung der Dachdämmung und Dacheindeckung oder Anbringen einer Wärmedämmung, Zinssatz bei 1% (Förderhöchstsumme 50.000,– € pro Wohneinheit).
II. Zuschussvariante: Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, die kein Darlehen benötigen, können für die Kosten einer energetischen Sanierung auch Zuschüsse beantragen.
Zuschuss A: Energetische Sanierung auf EnEV Neubau-Niveau oder besser. Für umfangreiche energetische Sanierungen von Gebäuden mit Baujahr bis 31.12.1994.
Die Höhe des Zuschusses hängt entscheidend davon ab, wie viel Energie nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen eingespart wird. Für die Sanierung auf Neubau-Niveau nach –§ 3 EnEV erhält der Eigentümer einen Zuschuss bei Erreichen des KFW-Effizienzhaus 115 von 10% (7.500,– €); 100 von 12,5% (9.375,– €); 85 von 15% (11.250,– €); 70 von 20% (15.000,– €); 55 von 25% (18.750,– €) pro Wohneinheit (Förderhöchstsumme 75.000,– € pro Wohneinheit).
Zuschuss B: Durchführung einer Einzelmaßnahme oder Kombination z.B. Austausch der Heizung oder Austausch der Fenster oder Erneuerung der Dachdämmung und Dacheindeckung oder Anbringen einer Wärmedämmung, wird ein Zuschuss von 10 % (5.000,– €) (Förderhöchstsumme 50.000,– € pro Wohneinheit). Prinzipiell gelten hier die gleichen Bedingungen wie in Kategorie B der Kreditvariante.
Sonderförderung: Baubegleitung, Zuschuss der Baubegleitung (max.4.000,– €, 50% der föderfähigen Kosten). Mindestens 2 Einzelmaßnahmen oder Sanierung nach der EnEV.
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